Untersuchungshaft
Strafverteidiger München

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Untersuchungshaft – Haft

Eine Verhaftung ist der Moment, an dem viele denken, dass es nicht mehr weitergeht.

In Notfällen erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Gerade dieses ist aber der Moment, an dem der Kampf intensiviert werden muss. Grundsätzlich ist es ratsam, einen Rechtsanwalt bereits vor einer, wenn auch nur möglich erscheinenden, Verhaftung aufzusuchen, da so bereits im Vorwege versucht werden kann diese zu verhindern.

Eine Verhaftung/Untersuchungshaft setzt einen Haftgrund, wie z. B. Flucht- oder Verdunkelungsgefahr voraus. Die Anforderungen sind relativ hoch, dennoch kommt es nach unserem Dafürhalten oftmals zu schnell zu Verhaftungen. Dieses liegt daran, dass die haftvermeidenden Umstände nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, welches mehrere Gründe haben kann. Dieses gilt es dann schnellst möglich zu beseitigen. Zwar kann in gewissen Fällen eine Untersuchungshaft oder eine konkrete Verhaftung nicht vermieden werden, so dass bis zu der folgenden Haftprüfung abgewartet werden muss. Dennoch ist eben diese Zeit dann für den Mandanten von dem Rechtsanwalt insoweit optimal zu nutzen, um mit dem notwendigen Hintergrundwissen zumindest eine Haftverschonung zu erreichen.

In jedem Fall sollte vor einer Aussage oder gar einer spontanen Äußerung stets ein Rechtsanwalt informiert werden und bevor mit diesem gesprochen wurde auch nichts gesagt werden.

Wie übernehmen auch Mandate von Straftätern oder Beschuldigten, welche bereits in Haft sind. Hierbei geht es oftmals um Straftaten, die während der Haft vorgefallen sein sollen oder weitere noch abzuurteilende Straftaten. Bei derartigen Mandanten sind die Umstände sehr genau zu berücksichtigen, denn der Mandant ist nicht in Freiheit und kann ggf. gewissen Folgekonflikten nur schwerlich aus dem Wege gehen.

Zudem werden auch Fälle der allgemeinen Haftbetreuung übernommen. Hierbei geht es um Hafterleichterungen oder die Vorbereitung der vorzeitigen Entlassung.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

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Fachgebiete

Sexualstrafrecht

Kein strafrechtlicher Tatbestand ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts – allein diese Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (zB. Vergewaltigung oder sexueller Mißbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden.

Jugendstrafrecht

Die Straftaten jugendlicher Straftäter, werden in einem besonderen Verfahren – dem Jugendstrafverfahren – abgeurteilt. Im Jugendstrafverfahren werden die allgemeinen Vorschriften ergänzt durch die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das führt zu zahlreichen Besonderheiten und Unterschieden im Vergleich zum “normalen” Strafverfahren des Erwachsenenstrafrechts. Vertrauen Sie sich mit Ihrem Anliegen einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an.

BTMG Strafrecht

Das Betäubungsmittel-Strafrecht (Drogen / BtMG) ist eine Spezialmaterie des Strafrechts und stellt selbst einen in allgemeinen Strafsachen erfahrenen Anwalt häufig vor besondere Probleme. Daher ist es erforderlich, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der auf dem Gebiet des BtMG spezielle und vertiefte Kenntnisse erworben hat. Unsere Fachanwälte für Strafrecht haben große Erfahrung auf allen Gebieten des BtMG.