Opfervertretung
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Opfervertretung

Das Opfer einer Straftat kann sich auf verschiedene Weise am Strafverfahren beteiligen:

In Notfällen erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Seine Zeugenrolle besteht unabhängig davon, ob es sie wünscht. Sie ist in den meisten Fällen unvermeidbar. Ausnahmen bestehen dort in engen Grenzen für Kinder, wobei auf das kindliche Opfer nicht als Zeugen verzichtet werden kann, sondern dem Kind das Auftreten im Gerichtssaal erspart werden kann. Es gibt Zeugenschutzprogramme. Jedes Opfer kann sich als Zeuge einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand nehmen. Unter Umständen muss ihm sogar ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, § 68 b StPO. In diesen Fällen bleibt das Opfer der Straftat jedoch passiv. Eine erweiterte Möglichkeit, als aktiver Verfahrensbeteiligter auf das Strafverfahren Einfluss zu nehmen ist die Nebenklage. Sie ermöglicht es dem Nebenkläger (besser: dem von diesem als Vertreter bestellten (ab besten:) Rechtsanwalt, Fragen und Anträge zu stellen, die das Verfahren entscheidend beeinflussen können.

Bei welchen Straftaten kann sich das Opfer als Nebenkläger anschließen?

Die Nebenklage ist in den in § 395 StPO genannten Fällen zulässig. (zum Wortlaut des § 395 StPO) Es handelt sich dabei um die meisten Sexualdelikte (die verschiedenen Fälle sexuellen Mißbrauchs, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Menschenhandel, Zuhälterei), Beleidigungs- und Gewaltdelikte (Aussetzung, Körperverletzung, Menschenraub, Verschleppung), Freiheitsberaubungsdelikte (Entziehung Minderjähriger, schwere Fälle der Freiheitsberaubung, Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme), (versuchte) Tötungsdelikte. Im Fall eines vollendeten Tötungsdelikts können sich Angehörige des Getöteten als Nebenkläger anschließen.
Kosten

In den meisten Fällen trägt die Kosten entweder die Staatskasse (§ 397a StPO) oder der Verurteilte.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

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Fachgebiete

Sexualstrafrecht

Kein strafrechtlicher Tatbestand ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts – allein diese Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (zB. Vergewaltigung oder sexueller Mißbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden.

Jugendstrafrecht

Die Straftaten jugendlicher Straftäter, werden in einem besonderen Verfahren – dem Jugendstrafverfahren – abgeurteilt. Im Jugendstrafverfahren werden die allgemeinen Vorschriften ergänzt durch die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das führt zu zahlreichen Besonderheiten und Unterschieden im Vergleich zum “normalen” Strafverfahren des Erwachsenenstrafrechts. Vertrauen Sie sich mit Ihrem Anliegen einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an.

BTMG Strafrecht

Das Betäubungsmittel-Strafrecht (Drogen / BtMG) ist eine Spezialmaterie des Strafrechts und stellt selbst einen in allgemeinen Strafsachen erfahrenen Anwalt häufig vor besondere Probleme. Daher ist es erforderlich, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der auf dem Gebiet des BtMG spezielle und vertiefte Kenntnisse erworben hat. Unsere Fachanwälte für Strafrecht haben große Erfahrung auf allen Gebieten des BtMG.