Kosten
Strafverteidiger München

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Kosten

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem konkreten Fall.

In Notfällen erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Den Auftakt bildet in der Regel eine Erstberatung. Diese wird mit einem Pauschalhonorar von 226 Euro (inklusive 19 % Mehrwertsteuer) abgegolten.

Der Aufwand für die eigentliche Strafverteidigung wird in der Regel mit einer Honorarpauschale abgerechnet, die Sie in der Erstberatung erfahren. Die Pauschale untergliedert sich dabei in ein fest vereinbartes Honorar für die Betreuung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sowie in ein fixes Honorar für das Hauptverfahren.

Bei Fällen, die mit vergleichsweise geringem Aufwand zu begleiten sind, kann auch eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen. Hier liegen die Gebühren je nach Fall bei zirka 500 bis 1200 Euro. Eine weitere Rolle spielen auch hier die Anzahl der Verhandlungstage und etwaige zusätzliche Umstände, etwa eine Inhaftierung des Mandanten.

Darüber hinaus besteht für gewisse Delikte die Möglichkeit, einen Pauschalpreis zu vereinbaren. Entscheidend ist dabei, in wie weit sich die Art und Weise des Falles an einem Standardfall messen lässt.

Weitere Informationen und konkrete Kostenauskünfte erteilen wir gerne im persönlichen Gespräch.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

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Fachgebiete

Sexualstrafrecht

Kein strafrechtlicher Tatbestand ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts – allein diese Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (zB. Vergewaltigung oder sexueller Mißbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden.

Jugendstrafrecht

Die Straftaten jugendlicher Straftäter, werden in einem besonderen Verfahren – dem Jugendstrafverfahren – abgeurteilt. Im Jugendstrafverfahren werden die allgemeinen Vorschriften ergänzt durch die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das führt zu zahlreichen Besonderheiten und Unterschieden im Vergleich zum “normalen” Strafverfahren des Erwachsenenstrafrechts. Vertrauen Sie sich mit Ihrem Anliegen einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an.

BTMG Strafrecht

Das Betäubungsmittel-Strafrecht (Drogen / BtMG) ist eine Spezialmaterie des Strafrechts und stellt selbst einen in allgemeinen Strafsachen erfahrenen Anwalt häufig vor besondere Probleme. Daher ist es erforderlich, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der auf dem Gebiet des BtMG spezielle und vertiefte Kenntnisse erworben hat. Unsere Fachanwälte für Strafrecht haben große Erfahrung auf allen Gebieten des BtMG.