Kosten
Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem konkreten Fall.
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Den Auftakt bildet in der Regel eine Erstberatung. Diese wird mit einem Pauschalhonorar von 226 Euro (inklusive 19 % Mehrwertsteuer) abgegolten.
Der Aufwand für die eigentliche Strafverteidigung wird in der Regel mit einer Honorarpauschale abgerechnet, die Sie in der Erstberatung erfahren. Die Pauschale untergliedert sich dabei in ein fest vereinbartes Honorar für die Betreuung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sowie in ein fixes Honorar für das Hauptverfahren.
Bei Fällen, die mit vergleichsweise geringem Aufwand zu begleiten sind, kann auch eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen. Hier liegen die Gebühren je nach Fall bei zirka 500 bis 1200 Euro. Eine weitere Rolle spielen auch hier die Anzahl der Verhandlungstage und etwaige zusätzliche Umstände, etwa eine Inhaftierung des Mandanten.
Darüber hinaus besteht für gewisse Delikte die Möglichkeit, einen Pauschalpreis zu vereinbaren. Entscheidend ist dabei, in wie weit sich die Art und Weise des Falles an einem Standardfall messen lässt.
Weitere Informationen und konkrete Kostenauskünfte erteilen wir gerne im persönlichen Gespräch.
Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht