Kapitalstrafrecht
Strafverteidiger München

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Kapitalstrafrecht

Das Kapitalstrafrecht deckt sämtliche Straftaten ab, die gegen das menschliche Leben gerichtet sind. Konkret handelt es sich dabei in der Regel um (versuchten) Mord und Totschlag.

In Notfällen erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Das Kapitalstrafrecht zählt zu den schwierigsten Rechtsgebieten. Anwälte sind hier sowohl in ihren juristischen Fähigkeiten gefordert als auch in ihrem Wissen zu relevanten Zusatzgebieten wie Psychologie, Kriminaltechnik und Rechtsmedizin.

Hinzu kommt oft ein bisweilen massiver Druck durch die Medien, die Tat aufzuklären – nicht selten begleitet von einer latenten Vorverurteilung von Verdächtigen. Je nach Tat und Schwere, drohen als Strafmaß zudem rasch mehrjährige bis lebenslange Freiheitsstrafen, zum Teil verbunden mit der Anordnung einer Sicherungsverwahrung – das Höchstmaß an möglicher juristischer Sanktion.

Die Strafverteidiger von Steinberger & Heindl Rechtsanwälte besitzen eine umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Kapitalstrafrechts. Unter anderem zählt dazu auch ein profundes Wissen in der Analyse von Sachverständigengutachten. Gerade bei Kapitalstrafrechtsangelegenheiten werden sie meist in größerer Zahl eingeholt und können den Verlauf eines Verfahrens sowie das spätere Urteil nachhaltig beeinflussen. Ganz besonders verstehen sich unsere Anwälte auch auf das Ausnutzen wertvoller juristischer Spielräume. Wo möglich, lässt sich dadurch beispielsweise ein versuchter Mord zu einer gefährlichen Körperverletzung abmildern.

Eine weitere wichtige Qualität bildet die umfangreiche Medienerfahrung der Kapitalstrafrechtsanwälte von Steinberger & Heindl aus zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Fällen („S-Bahn-Schläger von Solln“) – gerade bei kapitalen Straftaten tendieren Zeitungen, Radio und Lokal-TV mitunter zu betont spektakulärer Berichterstattung, die zusätzlichen Druck auf den Angeklagten, die Anwälte und das Gericht ausübt. Auch in diesem Fall bewahren unsere Strafrechtsexperten ruhigen Kopf und verfügen über bewährte Strategien, Mandanten vor dem „Mediengewitter“ sowie unerwünschten Folgen daraus bestmöglich zu schützen.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

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Fachgebiete

Sexualstrafrecht

Kein strafrechtlicher Tatbestand ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts – allein diese Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (zB. Vergewaltigung oder sexueller Mißbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden.

Jugendstrafrecht

Die Straftaten jugendlicher Straftäter, werden in einem besonderen Verfahren – dem Jugendstrafverfahren – abgeurteilt. Im Jugendstrafverfahren werden die allgemeinen Vorschriften ergänzt durch die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das führt zu zahlreichen Besonderheiten und Unterschieden im Vergleich zum “normalen” Strafverfahren des Erwachsenenstrafrechts. Vertrauen Sie sich mit Ihrem Anliegen einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an.

BTMG Strafrecht

Das Betäubungsmittel-Strafrecht (Drogen / BtMG) ist eine Spezialmaterie des Strafrechts und stellt selbst einen in allgemeinen Strafsachen erfahrenen Anwalt häufig vor besondere Probleme. Daher ist es erforderlich, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der auf dem Gebiet des BtMG spezielle und vertiefte Kenntnisse erworben hat. Unsere Fachanwälte für Strafrecht haben große Erfahrung auf allen Gebieten des BtMG.