Hausdurchsuchung
Strafverteidiger München

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Hausdurchsuchung

Stets sollte man sich die Durchsuchungsanordnung zeigen lassen.

In Notfällen erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Hiergegen ist vorerst nichts zu machen, dennoch sollte ein Rechtsanwalt umgehend informiert werden. Es ist ratsam, darauf zu bestehen, dass die Beamten, welche die Durchsuchung vornehmen, die Unterlagen vor Ort nicht sichten dürfen bzw. sie jeweils (sofern möglich) einzeln registrieren zu lassen. In jedem Fall sollte stets verhindert werden, dass z.B. über den Schreibtisch ein „großer Wisch“ getätigt wird, alles in einen Umschlag getan wird, der dann mit „diversen Unterlagen“ bezeichnet wird. Dieses ist von der Konkretisierung her nicht ausreichend.

Oftmals werden auch Steuerfahnder zu Hausdurchsuchungen mitgenommen, die dann zufällig noch steuerstrafrechtliches Material finden. Diese „Zufallsfunde“ können unter Umständen auch verwertet werden. Näheres hierzu unter dem Punkt „Wirtschaftsstrafrecht“.

Auch werden für bei Durchsuchungen manchmal Spezialisten hinzugezogen, die dann die Sachen sichten. So soll oftmals ein Computer mitgenommen werden, obwohl nur gewisse Teile der Daten von Interesse sind. Hier muss dann eine Regelung gefunden werden, wie z.B. der Spiegelung der Festplatte, die dann versiegelt mitgenommen wird und dann der Richter über eine weitere Verwertung entscheidet.

Ebenfalls wichtig ist, dass es in dieser Situation nicht zu Aussagen kommt. So wird teils versucht, Gäste oder Mitarbeiter zu befragen. Vor allem bei Mitarbeitern muss dieses nicht auf dem jeweiligen Grundstück zugelassen werden. Vor einer Zeugenaussage haben diese Zeugen zudem das Recht, einen Zeugenbeistand vorher zu befragen. So kann eine Spontanaussage verhindert werden. Diese Einwirkung ist sehr wichtig. Aus diesem Grunde ist eine Beratung dann auch dann wichtig, wenn man irgendwie mit einer Durchsuchungsmaßnahme rechnet.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

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Fachgebiete

Sexualstrafrecht

Kein strafrechtlicher Tatbestand ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts – allein diese Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (zB. Vergewaltigung oder sexueller Mißbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden.

Jugendstrafrecht

Die Straftaten jugendlicher Straftäter, werden in einem besonderen Verfahren – dem Jugendstrafverfahren – abgeurteilt. Im Jugendstrafverfahren werden die allgemeinen Vorschriften ergänzt durch die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das führt zu zahlreichen Besonderheiten und Unterschieden im Vergleich zum “normalen” Strafverfahren des Erwachsenenstrafrechts. Vertrauen Sie sich mit Ihrem Anliegen einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an.

BTMG Strafrecht

Das Betäubungsmittel-Strafrecht (Drogen / BtMG) ist eine Spezialmaterie des Strafrechts und stellt selbst einen in allgemeinen Strafsachen erfahrenen Anwalt häufig vor besondere Probleme. Daher ist es erforderlich, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der auf dem Gebiet des BtMG spezielle und vertiefte Kenntnisse erworben hat. Unsere Fachanwälte für Strafrecht haben große Erfahrung auf allen Gebieten des BtMG.