Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Speziell in Bayern mit seiner vergleichsweise restriktiven und strengen Politik gegen den Konsum illegaler Drogen sind Strafverteidiger in besonderem Maß gefordert. Neben fachlicher Kompetenz zeichnet sich die Kanzlei Heindl Rechtsanwälte hier vor allem durch eine hohe Erfahrung aus. Diese ist gerade bei Delikten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, essentiell, um möglichst positive Ergebnisse zu erwirken.
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Ob Marihuana, Kokain oder Extasy, ob eigener Konsum, Einfuhr oder Handel: Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt so gut wie jeden denkbaren Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe. Über Geld- oder Freiheitsstrafe – Letztere bis zu 15 Jahren – entscheiden dabei in der Regel die Art des Vergehens und die Menge der jeweiligen (illegalen) Droge. Oft hat eine Verurteilung wegen einer Straftat nach dem BtMG noch weitere Konsequenzen. Unter anderem drohen der Entzug des Führerscheins, ein Berufsverbot oder die zwangsweise Unterbringung in einer Entzugsanstalt.
Gute Gründe also, sich im Fall einer drohenden Anklage sofort mit den erfahrenen Strafverteidigern von Heindl Rechtsanwälte in Verbindung zu setzen. Dies gilt erst recht, wenn Sie die Tat in Wahrheit gar nicht begangen haben, jedoch fälschlicherweise vom Täter bei der Polizei bezichtigt wurden – eine Situation, die gerade bei Missbrauch von Drogen und Betäubungsmitteln regelmäßig auftritt. Speziell in derartigen Fällen klären die Strafrechtsanwälte von Heindl Rechtsanwälte regelmäßig die Unschuldigkeit von Mandanten auf und ermitteln Beweise und Indizien für die wahre Täterschaft.
Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht