Sexualstrafrecht
Strafverteidiger München

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Sexualstrafrecht

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht – in München und bundesweit

In Notfällen erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Kein Delikt ist gesellschaftlich so sensibel wie die Delikte des Sexualdelikts – allein eine Beschuldigung zB. wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (zB. Vergewaltigung oder sexueller Mißbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Verteidiger beauftragt werden.

Die Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Verteidigung in Sexualstrafverfahren. Unsere Strafverteidiger haben große Erfahrung im Umgang mit der Verteidigung aller im Sexualstrafrecht vorkommenden Delikte.

Wir verteidigen ohne Unterschied vorurteilsfrei zu Unrecht Beschuldigte ebenso wie nach rechtlichen Maßstäben möglich, schuldige Täter und arbeiten hierzu mit namhaften psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen zusammen. Bei fachübergreifenden Fragen auf andere Rechtsgebiete (z.B. familienrechtlichen Fallgestaltungen) verweisen wir erforderlichenfalls an kompetente Kollegen, so daß für unsere Mandanten stets eine spezialisierte  juristische Betreuung gewährleistet ist.
Ob jemand Täter oder doch Opfer ist, steht erst am Ende des Strafverfahrens als Ergebnis fest – nicht schon zu Beginn.

Weitere Informationen speziell zum Sexualstrafrecht finden Sie unter www.sexualstrafrecht.net

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

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Fachgebiete

Sexualstrafrecht

Kein strafrechtlicher Tatbestand ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts – allein diese Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (zB. Vergewaltigung oder sexueller Mißbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden.

Jugendstrafrecht

Die Straftaten jugendlicher Straftäter, werden in einem besonderen Verfahren – dem Jugendstrafverfahren – abgeurteilt. Im Jugendstrafverfahren werden die allgemeinen Vorschriften ergänzt durch die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das führt zu zahlreichen Besonderheiten und Unterschieden im Vergleich zum “normalen” Strafverfahren des Erwachsenenstrafrechts. Vertrauen Sie sich mit Ihrem Anliegen einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an.

BTMG Strafrecht

Das Betäubungsmittel-Strafrecht (Drogen / BtMG) ist eine Spezialmaterie des Strafrechts und stellt selbst einen in allgemeinen Strafsachen erfahrenen Anwalt häufig vor besondere Probleme. Daher ist es erforderlich, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der auf dem Gebiet des BtMG spezielle und vertiefte Kenntnisse erworben hat. Unsere Fachanwälte für Strafrecht haben große Erfahrung auf allen Gebieten des BtMG.