Sexualstrafrecht
Strafverteidigung im Sexualstrafrecht – in München und bundesweit
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Kein Delikt ist gesellschaftlich so sensibel wie die Delikte des Sexualdelikts – allein eine Beschuldigung zB. wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (zB. Vergewaltigung oder sexueller Mißbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Verteidiger beauftragt werden.
Die Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Verteidigung in Sexualstrafverfahren. Unsere Strafverteidiger haben große Erfahrung im Umgang mit der Verteidigung aller im Sexualstrafrecht vorkommenden Delikte.
Wir verteidigen ohne Unterschied vorurteilsfrei zu Unrecht Beschuldigte ebenso wie nach rechtlichen Maßstäben möglich, schuldige Täter und arbeiten hierzu mit namhaften psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen zusammen. Bei fachübergreifenden Fragen auf andere Rechtsgebiete (z.B. familienrechtlichen Fallgestaltungen) verweisen wir erforderlichenfalls an kompetente Kollegen, so daß für unsere Mandanten stets eine spezialisierte juristische Betreuung gewährleistet ist.
Ob jemand Täter oder doch Opfer ist, steht erst am Ende des Strafverfahrens als Ergebnis fest – nicht schon zu Beginn.
Weitere Informationen speziell zum Sexualstrafrecht finden Sie unter www.sexualstrafrecht.net
Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht