Strategie in BtMG – Verfahren
Unsere Strafverteidiger werden mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln, um in geeigneten Fällen evtl. folgende Ziele zu erreichen: Freispruch
24h Notruf
+49 (0) 171 626 1111
Absehen von der Verfolgung bzw. Einstellung des Verfahrens bei geringer Menge zum Eigenverbrauch; § 31a BtMG
Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage; § 37 BtMG
Absehen von Strafe bei geringfügiger Menge zum Eigenbedarf; § 29 Absatz 5 BtmG
Strafmilderung oder Absehen von Strafe; § 31 BtMG
Zurückstellung der Strafvollstreckung; § 35 BtMG (Therapie statt Strafe)
Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung; § 36 BtMG
Wie sie sehen, stehen den laut BtMG teilweise sehr hohen Strafen auch viele Möglichkeiten gegenüber, mit denen sich eine Geld- oder Freiheitsstrafe oder wenigstens deren Vollstreckung verhindern läßt.
Um sich alle Möglichkeiten im BtM-Verfahren offen zu lassen, raten wir Ihnen:
Gehen Sie nicht zur Polizei, sondern zum Anwalt!
Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht