Handeltreiben mit BTM
Strafverteidiger München

Heindl Rechtsanwälte.
In München und bundesweit.
BTMG | Strafrecht München & Strafverteidiger München - Heindl Rechtsanwälte - Fachanwalt Strafrecht München

Promenadeplatz 11 | 80333 München

Handel mit BtM

Handeltreiben mit BtM (BTMG)

In Notfällen erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Unter dem Begriff des Handeltreibens ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH jedes

„Eigennützige Bemühen zu verstehen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern, selbst wenn es sich nur um eine einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt“.

Handeltreiben ist demnach ein reines Unternehmensdelikt und gerade kein Erfolgsdelikt.

Die weite Auslegung des Begriffs des Handeltreibens soll möglichst lückenlos sämtliche absatzorientierten Handlungsweisen erfassen. Das Handeltreiben umfasst daher grundsätzlich nicht nur alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Beschaffung und Lieferung von Betäubungsmitteln, sondern auch Zahlungsvorgänge, wie etwa sie Beitreibung des Kaufpreises oder unterstützende Finanztransaktionen und Geldwäschevorgänge, ohne dass es auf eine tatsächliche Förderung des angestrebten Umsatzes ankommt.

Vollendetes Handeltreiben soll soll selbst dann schon vorliegen, wenn der Anbieter die Betäubungsmittel noch gar nicht besitzt, wenn er lediglich Scheindrogen liefert oder wenn das Betäubungsmittel gar nicht geliefert werden kann, weil es bereits von der Polizei sichergestellt ist.

Allerdings ist die Entwicklung der Rechtsprechung in Grenzfällen noch nicht abgeschlossen, so dass sich für die Verteidigung insbesondere bei den Gerichten erheblicher Argumentationsspielraum bietet, der angesichts der hohen Mindeststrafen für den Mandanten von erheblicher Bedeutung sein kann.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

Sie haben noch Fragen

Gerne stehen wir Ihnen zu Verfügung

Kontakt & Anfahrt

Telefonkontakt - Heindl Rechtsanwälte - Fachanwalt Strafrecht München

Fachgebiete

Sexualstrafrecht

Kein strafrechtlicher Tatbestand ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts – allein diese Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (zB. Vergewaltigung oder sexueller Mißbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden.

Jugendstrafrecht

Die Straftaten jugendlicher Straftäter, werden in einem besonderen Verfahren – dem Jugendstrafverfahren – abgeurteilt. Im Jugendstrafverfahren werden die allgemeinen Vorschriften ergänzt durch die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das führt zu zahlreichen Besonderheiten und Unterschieden im Vergleich zum “normalen” Strafverfahren des Erwachsenenstrafrechts. Vertrauen Sie sich mit Ihrem Anliegen einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an.

BTMG Strafrecht

Das Betäubungsmittel-Strafrecht (Drogen / BtMG) ist eine Spezialmaterie des Strafrechts und stellt selbst einen in allgemeinen Strafsachen erfahrenen Anwalt häufig vor besondere Probleme. Daher ist es erforderlich, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der auf dem Gebiet des BtMG spezielle und vertiefte Kenntnisse erworben hat. Unsere Fachanwälte für Strafrecht haben große Erfahrung auf allen Gebieten des BtMG.