Betäubungsmittelstrafrecht, BtMG
Die Kanzlei Heindl Rechtsanwälte übernimmt die Verteidigung sämtlicher BtMG-Verfahren.
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Betäubungsmittelstraftaten und Drogendelikte stellen ein Spezialgebiet des Strafrechts dar,
in dem die Strafverteidiger unserer Kanzlei ausführlich tätig sind. Beispielsweise genannt seien Crystal Meth, Marihuana, Cannabis, etc. Gerade bei Betäubungsmittel-, Rauschgift- und Drogendelikten bestehen eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten, um konkrete Erfolge im Strafverfahren herbeizuführen – diese Chancen müssen jedoch erkannt und fachkundig genutzt werden. Diesbezüglich verfügt die Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und Betäubungsmittelrecht in München, Heindl Rechtsanwälte, über umfangreiche Erfahrung in Betäubungsmittelverfahren.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Strafverteidigung zum Beispiel bei folgenden Vorwürfen:.
Besitz von Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Nr. 3 BtMG
Unerlaubter Anbau oder Herstellung von Betäubungsmitteln; § 29
Absatz 1 Nr.1, 1. und 2. Variante BtMG
BtM-Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe usw. ; § 29 Abs.1 Nr. 1,
3. ff. Varianten BtMG
Besitz, Handeltreiben, Herstellung, Abgabe von Betäubungsmitteln in
nicht geringer Menge; 29a Absatz 1 Nr. 2 BtMG
Gewerbsmäßiges Handeltreiben, gewerbsmäßiger Anbau von BtM usw.; §§
29 Absatz 1 Nr.1 , Absatz 3 Nr. 1 BtmG.
Da einige dieser Tatbestände durch das BtMG zu Verbrechen bestimmt werden, ist die Beauftragung eines auf Strafrecht bzw. Betäubungsmittelstrafrecht
spezialisierten Anwalts, eines Fachanwalts für Strafrecht dringend zu empfehlen.
Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht