Ein Kuss und seine Grenzen
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Ein Kuss und seine Grenzen
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Sie waren beide betrunken. Er, ein Personalberater aus München, weit mehr als sie, eine Studentin aus Bremen. Nach dem Besuch einer Bar am Lenbachplatz soll der 23-Jährige am frühen Morgen des 13. Janura zwei Mal versucht haben, die junge Frau gegen ihren Willen zu küssen. Seit der Verschärfung des Sexualstrafrechts vor drei Jahren ist so etwas keine Bagatelle mehr. Da der Personalberater die Studentin auch noch festgehalten, also Gewalt angewendet haben soll, drohte ihm jetzt vor einem Schöffengericht am Amtsgericht München eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Der 23-Jährige bestreitet die Tat und wurde jetzt freigesprochen.

Die Studentin ist schwer traumatisiert. Bei ihrer Aussage weinte sie, zitterte und hyperventilierte mitunter so stark, dass der Eindruck entstehen konnte, sie werde jeden Moment kollabieren. Eine Justizangestellte von der Zeugenbetreuung am Amtsgericht saß neben der 23-Jährigen. Es gelang ihr, sie zu beruhigen.

Mehrere Stunden nach der mutmaßlichen Tat hatte die Studentin dem Personalberater in einem Chat unter anderem geschrieben: „Es tut mir leid, dennoch hast Du mir weh getan. Du hast körperliche Grenzen überschritten.“ Vor dem Chat hatte sich die Mutter des Personalberaters mit der 23-Jährigen getroffen, da sie mit ihr reden wollte. Sie habe der Mutter erzählt, so die Studentin, dass ihr so etwas wie in der Nacht zuvor schon einmal passiert sei. Genaueres wollte oder konnte die junge Frau am Dienstag aufgrund ihres Zustandes nicht sagen. Sie räumte ein, psychische Probleme zu haben. Sie befinde sich auch in psychotherapeutischer Behandlung – wegen des Vorfalls im Januar und wegen eines weiteren im Teenager-Alter. Sie habe sich damals geritzt und an einer Herdplatte verbrannt, sagte die 23-Jährige. Mehr nicht.

An Details der angeblichen Tat im Januar konnte sie sich nicht mehr erinnern. Auf die Frage von Richter Thomas Müller, ob es zu einem Kuss kam, den der Angeklagte als einvernehmlich hätte empfinden können, antwortete die Studentin: „Ich weiß nicht.“ Dann sagte sie im Hinblick auf die mutmaßliche Tat unter Tränen: „Ich bin psychisch nicht so krank, dass ich mir so was ausdenke.“ Der Richter beruhigte die 23-Jährige und erwiderte: „Das sagt auch kein Mensch.“ Dann zog sich der Vorsitzende mit den Schöffen, der Staatsanwältin und dem Verteidiger, Rechtsanwalt Tom Heindl, zu einem Gespräch zurück. Anschließend entließ Richter Müller die 23-Jährige und befand, deren Aussagen reichten nicht für eine Verurteilung. Auch die Vertreterin des Staatsanwalts stimmte dem zu. Bei der Urteilsbegründung meinte der Richter, der Zustand der Studentin gehe einem an die Nieren. Ein Schuldspruch komme aber wegen der inhaltsarmen Aussagen der 23-Jährigen beim „besten Willen nicht in Betracht“.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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