Brunner-Anstifter kommt mit Bewährung davon
Strafverteidiger München

Heindl Rechtsanwälte.
In München und bundesweit.
Brunner-Anstifter kommt mit Bewährung davon - Aktuelles & Presse von Heindl Rechtsanwälte

Promenadeplatz 11 | 80333 München

Brunner-Anstifter kommt mit Bewährung davon
Heindl Rechtsanwälte – Strafrecht München – Strafverteidiger München

München – Sein Vorstrafenregister ist lang, er trägt auch eine Mitschuld am Tod von Dominik Brunner. Nun stand Christoph T. wieder vor Gericht – und erhielt erneut eine Bewährungsstrafe.

Brunner-Anstifter kommt mit Bewährung davon

Seine Vorgeschichte ist finster: Indirekt trägt Christoph T. (23) eine Mitschuld am Tod von Dominik Brunner. Er hatte am 12. September 2009 seine Kumpanen Markus S. und Sebastian L. (siehe Text unten) in der S-Bahn zur Gewalt angefeuert, die wenige Minuten später am Bahnhof in Solln in einen tödlichen Exzess ausartete.

Anstifter Christoph T. wurde damals zu einem Jahr und sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Doch gelernt hatte er offenbar wenig: Denn am 30. Juli 2013 führte er sich am Flaucher wieder als Räuber auf. Dort feierte eine Hauptschulklasse mit ihrem Lehrer Andreas H. (34) ihren Abschluss. Christoph T. ging auf die Gruppe zu, schnappte sich eine Packung Chips. Zehn Minuten später kam er mit zwei Spezln wieder und ergriff einen Sixpack Energy-Drinks. Der Lehrer entriss ihm das Getränk. „Er hat sich vor mir aufgebaut und hat versucht mich einzuschüchtern“, so Andreas H. als Zeuge. „Ich mach die alle“, soll Christoph T. gedroht haben. Dann trat er dem Lehrer so stark gegen das Knie, dass dieser stürzte. Unterdessen rief der 17-jährige Tobias mit dem Handy die Polizei. Der Gewalttäter schlug daraufhin auch dem Schüler ins Gesicht. Er erlitt eine blutende Lippe. Christoph T. sitzt seither in Haft.

Die Tat (Diebstahl, versuchter Raub, vorsätzliche Körperverletzung) beging Christoph T. in offener Bewährung. Zusammen mit Markus S. und Sebastian L. hatte er 2009 an der Donnersbergerbrücke auf Jugendliche eingeschlagen und versucht, diese zu berauben. Als er sich von seinen Kumpanen verabschiedete, feuerte er sie noch mit den Worten „Besorgt’s denen richtig!“ an. Wenig später stellte sich Dominik Brunner mutig den Tätern in den Weg – und wurde brutal niedergeschlagen. Der Manager erlitt einen Herzanfall und starb.

Vor Gericht gab Christoph T. am Mittwoch seine zweite Tat vollumfänglich zu. Seinen Opfern reichte er die Hand, entschuldigte sich vielmals. Jetzt wolle er sich bessern, keine Drogen mehr nehmen und sich um seine zweijährige Tochter kümmern. Staatsanwalt Martin Engel wollte das nicht glauben: Er forderte zwei Jahre und zehn Monate Knast. Verteidiger Tom Heindl plädierte auf ein Jahr mit Bewährung. Das Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung! Vor allem die frisch vereidigten Schöffen scheint der Angeklagte beeindruckt zu haben. Richter Robert Grain, der die Taten als „widerlich“ bezeichnete: „Das war eine Grenzentscheidung.“
Ein Schläger kommt schon im Frühjahr frei

Der eine sitzt in der JVA Ebrach (300 Insassen, Oberfranken), der andere in Neuburg-Herrenwörth ( 200 Insassen, Oberbayern): Doch Dominik Brunners Totschläger stehen auch vier Jahre nach der Bluttat vom Sollner S-Bahnhof in Kontakt! Markus S. und Sebastian L. schreiben sich regelmäßig Briefe.

Haupttäter S., der wegen Mordes aus Rache zu neun Jahren verurteilt wurde, muss noch mindestens ein Jahr absitzen. Mittäter L. dagegen kann auf seine baldige Freilassung hoffen. Im Mai sind zwei Drittel seiner Strafe (sieben Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge) abgelaufen.

„Sobald er seine Lehre zum Maler und Lackierer abgeschlossen hat, werden wir über seine Zukunft beraten“, sagte sein Anwalt Jochen Ringler gegenüber der tz.

Eberhard Unfried
Quelle: TZ

Brunner-Anstifter kommt mit Bewährung davon - Aktuelles & Presse von Heindl Rechtsanwälte

Sie haben noch Fragen

Gerne stehen wir Ihnen zu Verfügung

Kontakt & Anfahrt

Telefonkontakt - Heindl Rechtsanwälte - Fachanwalt Strafrecht München

Fachgebiete

Sexualstrafrecht

Kein strafrechtlicher Tatbestand ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts – allein diese Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (zB. Vergewaltigung oder sexueller Mißbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden.

Jugendstrafrecht

Die Straftaten jugendlicher Straftäter, werden in einem besonderen Verfahren – dem Jugendstrafverfahren – abgeurteilt. Im Jugendstrafverfahren werden die allgemeinen Vorschriften ergänzt durch die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das führt zu zahlreichen Besonderheiten und Unterschieden im Vergleich zum “normalen” Strafverfahren des Erwachsenenstrafrechts. Vertrauen Sie sich mit Ihrem Anliegen einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an.

BTMG Strafrecht

Das Betäubungsmittel-Strafrecht (Drogen / BtMG) ist eine Spezialmaterie des Strafrechts und stellt selbst einen in allgemeinen Strafsachen erfahrenen Anwalt häufig vor besondere Probleme. Daher ist es erforderlich, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der auf dem Gebiet des BtMG spezielle und vertiefte Kenntnisse erworben hat. Unsere Fachanwälte für Strafrecht haben große Erfahrung auf allen Gebieten des BtMG.