Marc Vendolsky

Heindl Rechtsanwälte – Strafverteidiger
In München und bundesweit.
Marc Vendolsky - Heindl Rechtsanwälte - Fachanwalt Strafrecht München

Promenadeplatz 11 | 80333 München

Rechtsanwalt Marc Vendolsky

Spezialist für Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht / White Collar Crime bei Heindl Rechtsanwälte

Fremdsprachen: Englisch
Email: kontakt@ra-heindl.de
Tel: 89 24 29 10 65
Fax: +49 (0)89 21 66 89 10

Marc Vendolsky, M. A.
Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Marc Vendolsky ist bei der Kanzlei Heindl Rechtsanwälte als ausgewiesener Verteidiger in Wirtschafts- und Insolvenzstrafverfahren tätig.

Sein Mandantenkreis umfasst Geschäftsführer, Vorstände, Compliance-Verantwortliche sowie Unternehmen, die in nationalen und internationalen Ermittlungsverfahren stehen.

Qualifikation & beruflicher Werdegang

Marc Vendolsky ist Rechtsanwalt / Attorney-at-Law (Germany). Seine juristische Laufbahn begann 2004 in der Kanzlei Kübler GbR in München. 2008 wurde er im Alter von 32 Jahren einer der jüngsten Leiter Recht (General Counsel) eines börsennotierten Konzerns in Deutschland (Einhell Gruppe). Im selben Jahr gründete er seine eigene Kanzlei mit Fokus auf Zivil- und Insolvenzrecht.

Zwischen 2015 und 2016 war er General Counsel eines Venture Capital Portfoliounternehmens in Berlin. Seit 2017 ist er General Counsel, Chief Compliance Officer und Prokurist der Wittur Gruppe bei München.

Tätigkeitsfelder

  • Wirtschafts-, Kapitalmarkt- und Betrugsdelikte
  • Insolvenzstrafrecht (§§ 283 ff. StGB)
  • Steuer- und Zollstrafrecht
  • Geldwäsche und Vermögensabschöpfung
  • White Collar Crime & Internal Investigations

Besondere Erfolge

Im Rahmen seiner Tätigkeit trug er dazu bei, dass für einen prominenten Mandanten, Prinz Ferfried von Hohenzollern, im Verfahren wegen Insolvenzverschleppung ein Freispruch erzielt wurde.

Warum gerade mit ihm?

Marc Vendolsky verbindet exzellente Kenntnisse wirtschaftlicher Zusammenhänge mit hoher strafrechtlicher Expertise. Mandanten profitieren von seiner strategischen Denkweise, diskreter Vorgehensweise und frühzeitigen Verfahrenssteuerung.

In Notfällen erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

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Fachgebiete

Sexualstrafrecht

Kein strafrechtlicher Tatbestand ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts – allein diese Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (zB. Vergewaltigung oder sexueller Mißbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden.

Jugendstrafrecht

Die Straftaten jugendlicher Straftäter, werden in einem besonderen Verfahren – dem Jugendstrafverfahren – abgeurteilt. Im Jugendstrafverfahren werden die allgemeinen Vorschriften ergänzt durch die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das führt zu zahlreichen Besonderheiten und Unterschieden im Vergleich zum “normalen” Strafverfahren des Erwachsenenstrafrechts. Vertrauen Sie sich mit Ihrem Anliegen einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an.

BTMG Strafrecht

Das Betäubungsmittel-Strafrecht (Drogen / BtMG) ist eine Spezialmaterie des Strafrechts und stellt selbst einen in allgemeinen Strafsachen erfahrenen Anwalt häufig vor besondere Probleme. Daher ist es erforderlich, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der auf dem Gebiet des BtMG spezielle und vertiefte Kenntnisse erworben hat. Unsere Fachanwälte für Strafrecht haben große Erfahrung auf allen Gebieten des BtMG.