Carmen Gimmler

Heindl Rechtsanwälte – Strafverteidiger
In München und bundesweit.
Carmen Gimmler - Heindl Rechtsanwälte - Fachanwalt Strafrecht München

Promenadeplatz 11 | 80333 München

Carmen Gimmler

Rechtsassessorin

Rechtsassessorin 

Tel: +49 (0) 54 88 46 51
Fax: +49 (0) 21 66 89 10
Mail: gimmler@ra-heindl.de

Rechtsassessorin im Strafrecht

Sie übernimmt bundesweit Mandanten in sämtlichen strafrechtlichen Bereichen. Einen besonderen
Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten bilden das Jugendstrafrecht, das Sexualstrafrecht sowie das
allgemeine Strafrecht. Sie betreut Mandate mit hoher fachlicher Kompetenz und ausgeprägtem
Verantwortungsbewusstsein und steht Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens verlässlich
zur Seite.

Qualifikation & beruflicher Werdegang

Das Studium der Rechtswissenschaften erfolgte an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). Sie legte bereits während dieser Zeit ihren Schwerpunkt auf die Strafverteidigung und Prävention im Strafrecht. Ihr Referendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht München und arbeitete während ihrer Wahlstation in einer renommierten Kanzlei in Hamburg, welche ausschließlich auf das Strafrecht spezialisiert ist.

Frau Gimmler schloss sowohl das Erste als auch das Zweite Juristische Staatsexamen mit Prädikat ab. Aufgrund ihrer fundierten Ausbildung und ihres besonderen Interesses am Strafrecht verfügt sie über umfassende Kenntnisse in allen Bereichen des materiellen Strafrechts und des Strafverfahrensrechts.

In Notfällen erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Heindl Rechtsanwälte
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Fachgebiete

Sexualstrafrecht

Kein strafrechtlicher Tatbestand ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts – allein diese Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (zB. Vergewaltigung oder sexueller Mißbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden.

Jugendstrafrecht

Die Straftaten jugendlicher Straftäter, werden in einem besonderen Verfahren – dem Jugendstrafverfahren – abgeurteilt. Im Jugendstrafverfahren werden die allgemeinen Vorschriften ergänzt durch die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das führt zu zahlreichen Besonderheiten und Unterschieden im Vergleich zum “normalen” Strafverfahren des Erwachsenenstrafrechts. Vertrauen Sie sich mit Ihrem Anliegen einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an.

BTMG Strafrecht

Das Betäubungsmittel-Strafrecht (Drogen / BtMG) ist eine Spezialmaterie des Strafrechts und stellt selbst einen in allgemeinen Strafsachen erfahrenen Anwalt häufig vor besondere Probleme. Daher ist es erforderlich, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der auf dem Gebiet des BtMG spezielle und vertiefte Kenntnisse erworben hat. Unsere Fachanwälte für Strafrecht haben große Erfahrung auf allen Gebieten des BtMG.